Laufenburg (Baden) (alemannisch: Laufeburg (Bade)) ist eine Kleinstadt am Hochrhein im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg direkt an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
9045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79725
Vorwahlen
07763, 07753
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
2. Ordnungsamt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
3. Bürgeramt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
Gemeinde Laufenburg (Baden) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Laufenburg (Baden) betreffen zahlreiche Aktualisierungen und Änderungen verschiedener Bebauungspläne, die im September 2024 veröffentlicht wurden. Dazu gehören Änderungen der Bebauungspläne für Gebiete wie Hammermatt, Hochrütte-Obere Mühlematt, Hofmatt-Gerstenacker, Industriegebiet-Ost, Laufenburg-Ost II, Laufenpark, Lierengraben, Obere und Untere Sitt, Rappenstein II und Steinmatt. Diese Änderungen umfassen neue Satzungen, Bauvorschriften und Anpassungen der bestehenden Pläne.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.