Laufenburg (Baden) (alemannisch: Laufeburg (Bade)) ist eine Kleinstadt am Hochrhein im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg direkt an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
9045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79725
Vorwahlen
07763, 07753
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
2. Ordnungsamt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
3. Bürgeramt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
Gemeinde Laufenburg (Baden) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Laufenburg (Baden) betreffen zahlreiche Aktualisierungen und Änderungen verschiedener Bebauungspläne, die im September 2024 veröffentlicht wurden. Dazu gehören Änderungen der Bebauungspläne für Gebiete wie Hammermatt, Hochrütte-Obere Mühlematt, Hofmatt-Gerstenacker, Industriegebiet-Ost, Laufenburg-Ost II, Laufenpark, Lierengraben, Obere und Untere Sitt, Rappenstein II und Steinmatt. Diese Änderungen umfassen neue Satzungen, Bauvorschriften und Anpassungen der bestehenden Pläne.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.