Laufenburg (Baden) (alemannisch: Laufeburg (Bade)) ist eine Kleinstadt am Hochrhein im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg direkt an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
9045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79725
Vorwahlen
07763, 07753
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
2. Ordnungsamt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
3. Bürgeramt Laufenburg
Hauptstraße 25
79725 Laufenburg
Gemeinde Laufenburg (Baden) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Laufenburg (Baden) betreffen zahlreiche Aktualisierungen und Änderungen verschiedener Bebauungspläne, die im September 2024 veröffentlicht wurden. Dazu gehören Änderungen der Bebauungspläne für Gebiete wie Hammermatt, Hochrütte-Obere Mühlematt, Hofmatt-Gerstenacker, Industriegebiet-Ost, Laufenburg-Ost II, Laufenpark, Lierengraben, Obere und Untere Sitt, Rappenstein II und Steinmatt. Diese Änderungen umfassen neue Satzungen, Bauvorschriften und Anpassungen der bestehenden Pläne.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.